8. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union
Mit dem 8. Umweltaktionsprogramm will die Europäische Union ihre Fortschritte bei der Erreichungihrerr Umwelt- und Klimaziele bis 2030 und der langfristigen Vision für 2050 “Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseren Planeten” überwachen. Dafür hat die Kommission eine Liste von Leitindikatoren vorgelegt, die aus Konsultationen mit Interessenträgern und Mitgliedstaaten entstanden ist. Ziel des Umweltaktionsprogramms ist einerseits, die EU bei der Umsetzung ihrer Umwelt- und Klimavorhaben wieder auf Kurs zu bringen, andererseits soll es auch Transparenz fördern und die europäische Bevölkerung über die Wirkung der Klima- und Umweltpolitik der EU aufklären.
Die Leitindikatoren orientieren sich am European Green Deal und beinhalten die zwei bis drei politisch relevantesten und belastbarsten statistischen Indikatoren für jedes der vorrangigen thematischen Ziele bis 2030, darunter beispielsweise Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft. Zusätzlich gibt es fünf Indikatoren, mit denen Fortschritte bei der Bewältigung der wichtigsten Umwelt- und Klimabelastungen gemessen werden sollen, und Indikatoren mit Bezug auf die Verwirklichung der wichtigsten Rahmenbedingungen, zu denen etwa ein nachhaltiges Finanzsystem, das Versursacherprinzip und die Abschaffung umweltschädlicher Subvention zählen. Schließlich enthält die Liste systemische Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei den drei Dimensionen des ökologischen Wohlergehens, d.h. wirtschaftliche und soziale Aspekte werden auch abgedeckt.
Ab 2023 wird die Kommission jährlich über die Fortschritte Bericht erstatten und 2024 und 2029 tiefgehendere Halbzeit- bzw. Abschlussbewertungen vornehmen.
Da es sich bei diesem Umweltaktionsprogramm um ein Monitoring handelt, muss die Kommission sicherstellen, dass Kohärenz mit dem SDG-Monitoring hergestellt wird.
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